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Wasserqualität / Wasseranalysen
Permanente bakteriologische Untersuchungen durch das zuständige Gesundheitsamt gewährleisten das hohe Qualitätsniveau des in das Versorgungsnetz eingespeisten Trinkwassers. Der Kunde erhält ein einwandfreies Lebensmittel.
In Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien wurden Grenz- und Richtwerte für die Wasserinhaltsstoffe festgelegt, die in Zusammenarbeit von Wasserwerken, Wissenschaft und Behörden ermittelt wurden.
Grenzwerte sind höchstzulässige Konzentrationen bestimmter Stoffe im Trinkwasser. Die Werte sind so bemessen, dass die menschliche Gesundheit auch bei lebenslangem Trinkwassergenuss nicht geschädigt werden kann.
Unser Wasser ist normal erdalkalisch, überwiegend hydrogencarbonatisch und hat eine Gesamthärte von 11,5°dH, das entspricht dem durch das Waschmittelgesetz festgelegten Härtgrad 2. Der Sauerstoffgehalt liegt nur ein wenig unter dem Sättigungsbereich.
Da auch die in DIN 50930 Teil 2-6 genannten Paramter; pH-Wert, Base- und Säurekapazität; Calzium-Sauerstoff-, Chlorid- und Sulfatgehalt den dort genannten Anforderungen entsprechen, sind damit auch die Voraussetzungen zur Schutzschichtbildung auf niedrig- und unlegierten, feuerverzinkten Eisenwerkstoffen, nichtrostenden Stählen, Kupfer und kupferhaltigen Werkstoffen erfüllt.
Aus korrosionschemischer Sicht können somit alle im Verteilungsnetz und in der Hausinstallation üblichen Werkstoffe eingesetzt werden.
Je nach der Herkunft und wie es gewonnen wird, ist das Trinkwasser mehr oder weniger hart. Die Einteilung des Wassers nach den so genannten Wasserhärtebereichen erfolgt nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 4.5.2007 in drei Härtebereiche (HB):
Härtebereich |
Millimol |
Härte in °dH (alte Bezeichnung) |
1 weich |
weniger als 1,5 |
entspricht 8,4 dH |
2 mittel |
von 1,5 bis 2,5 |
entspricht 8,4 bis 14 dH |
3 hart |
mehr als 2,5 |
mehr als 14 dH |
Hier die Parameter unseres Trinkwassers: